Allgemeine Geschäftsbedingungen Mit Zustandekommen einer Geschäftsbeziehung zwischen Auftraggeber und dem Auftragnehmer Claudia Kipp (im folgenden Grafiker genannt) gelten für beide Parteien nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen und werden mit Auftragserteilung durch den Auftraggeber anerkannt. 1. Vertragsabschluss 1.1 Angebote sind freibleibend, wenn nicht anders angegeben. Ein auszuführender Auftrag per Email oder Formular ist verbindlich. Aufträge werden mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung oder per Email zu den Bedingungen dieser AGB des Grafikers angenommen. 1.2 Sämtliche Angebote, insbesondere Preis- und Lieferzeitauskünfte, sind stets unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Absprachen, die telefonisch getroffen werden, erlangen erst durch schriftliche Bestätigung Gültigkeit. Absprachen, die der direkten Arbeitsgestaltung dienen, gelten auch bei E-Mail-Zusendung als schriftlich. 1.3 Mündliche Vereinbarungen werden nicht berücksichtigt. Nachträgliche Veränderungen des Auftragsformulars bedürfen der Schriftform sowie der ausdrücklichen Zustimmung durch den Grafiker. 1.4 Frist- und Terminvereinbarungen sind grundsätzlich schriftlich von beiden Parteien festzuhalten bzw. zu bestätigen. Der Grafiker verpflichtet sich, alle vertraglich vereinbarten Leistungen frist- und termingerecht zu erfüllen, soweit dies nicht durch unvorhersehbare Umstände unmöglich wird. Hierzu gehören höhere Gewalt, Störung der Kommunikationsnetze, Streiks, behördliche Anordnungen, Informationsverzögerungen seitens des Auftraggebers oder Ereignisse, die die Dienste und Leistungen des Grafikers erschweren oder unmöglich machen. Dem Grafiker ist in solchen Fällen eine erneute angemessene Erfüllungsfrist zu gewähren. Sollte die Aufrechterhaltung eine unzumutbare Härte darstellen, behält sich der Grafiker den Rücktritt vom Vertrag vor. Ein Schadensersatzanspruch des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer ist in diesen Fällen ausgeschlossen. 2. Auftragsablauf 2.1 Nach Erhalt des Auftrags per Email oder Brief nimmt der Grafiker die Arbeit an dem erteilten Designauftrag auf und erstellt innerhalb der vereinbarten Frist (ohne genaue Termin-Vereinbarung: innerhalb von maximal 14 Werktagen) einen entsprechenden Musterentwurf. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur Erbringung der Leistung erforderlichen Unterlagen spätestens 10 Tage nach Auftragserteilung dem Grafiker zukommen zu lassen. Kommt der Auftraggeber dieser Pflicht nicht nach, ist der Rechnungsbetrag in Höhe von mindestens 50% des Gesamtbetrages sofort fällig. Zahlungsforderungen darüber hinaus sind abhängig von dem bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Aufwand des Grafikers. 2.2 Jeder Entwurf wird dem Auftraggeber zur Prüfung und Abnahme übermittelt. Soweit möglich, wird grundsätzlich die Übermittlung per Email bevorzugt. 2.3 Der Auftraggeber hat das Recht, nach Erhalt des ersten Entwurfs, einmalig Änderungen/Nachbesserungen zu verlangen oder kann (bei absolutem Nichtgefallen des Erstentwurfs) ein kostenloses Zweitmuster fordern. Weitergehende Änderungswünsche sind mit Kosten verbunden (wenn nicht anders vereinbart zur Stundensatzbasis des Grafikers von 35 Euro). 2.4 Gestaltungsvorschläge dürfen vom Auftraggeber nur für den Zweck der Ansicht und Prüfung verwendet werden. Der Einsatz ist ausdrücklich untersagt. Gleiches gilt bei Änderung oder Bearbeitung der Arbeiten und Entwürfe und Gestaltungen, die bereits in den bisherigen Werbemitteln des Auftraggebers enthalten waren. Werden die Gestaltungsvorschläge dennoch vor der Bezahlung eingesetzt, steht dem Grafiker ein Schadensersatz in Höhe des doppelten Angebotpreises zu. 2.5. Die Abnahme hat innerhalb einer Frist von 5 Arbeitstagen zu erfolgen und darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Sofern eine Abnahme - nach schriftlicher Erinnerung durch den Grafiker - auch nach 10 Arbeitstagen nach Entwurfsübermittlung nicht durch den Auftraggeber erfolgt ist, gilt der Entwurf als angenommen, wird in Rechnung gestellt und ist zu bezahlen. Eine Nichtabnahme des Zweitentwurfs, in Verbindung mit einem Auftragsrücktritt, entbindet den Auftraggeber nicht von seinem verbindlich erteilten Auftrag, d.h. der Grafiker behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene/geleistete Arbeiten und das Recht auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung. 2.6 Die dem Auftraggeber übergebenen grafischen Arbeiten sind von ihm bei Erhalt sorgfältig zu prüfen. Der Auftraggeber muss dem Grafiker etwaige Mängel innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe schriftlich mitteilen (Reklamationsfrist). 2.7 Mängel oder Fehler der grafischen Arbeiten werden durch Nachbesserung, Wandlung oder Minderung kostenfrei abgestellt. Gelingt eine Nachbesserung nicht, kann der Auftraggeber unter Ausschluss aller weiteren Ansprüche die Herabsetzung des Honorars, die 50 % des vereinbarten Honorars nicht übersteigen darf, in angemessener Höhe verlangen, wenn dem Grafiker eine zweite Möglichkeit zur Nachbesserung mit einer Frist von mindestens 4 Wochen gegeben wurde. 2.8 Jeglicher Anspruch auf Korrekturen entfällt, wenn der Auftraggeber die vom Grafiker angefertigten grafischen Arbeiten umgestaltet oder in irgendeiner Form verändert hat. Gleiches gilt für Mängel, die aufgrund von durch den Auftraggeber zur Verfügung gestelltem Material zustande kommen. 2.9 Bei Fremdleistungen, die vereinbarungsgemäß Gegenstand der Leistungen des Grafikers sind, gelten vorrangig die AGB des jeweils beauftragten Fremdleisters. Der Grafiker erbringt die vertragsgegenständlichen Leistungen selbst oder durch Dritte. Der Grafiker ist berechtigt, Aufträge zur Produktion von Werbemitteln unmittelbar im Namen des Auftraggebers zu erteilen, sofern dies von dem, dem Grafiker erteilten Auftrag gedeckt ist. Der Grafiker wird ausdrücklich vom Auftraggeber bevollmächtigt, insoweit in seinem Namen zu handeln. Die Auswahl, Beauftragung und ggf. Änderung von Fremdleistungen obliegt dem Grafiker. 3. Urheberschutz und Nutzungsrechte 3.1 Die Arbeiten (Entwürfe, Gestaltungen, Layouts, Reinzeichnungen etc.) sind als geistige Schöpfungen durch das Urheberrecht geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. 3.2 Ohne Zustimmung des Grafikers dürfen seine Arbeiten einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung auch von Teilen der Arbeit ist unzulässig. Ein Verstoss berechtigt den Grafiker, eine Vertragsstrafe in der Höhe der doppelt vereinbarten Vergütung zu verlangen. 3.3 Die Arbeiten des Grafikers dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck des Vertrages im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber/Verwerter mit der vollständigen Zahlung des Honorars. Alle aus der Leistung des Grafikers erstellten Elemente, Daten, Informationen, Firmenzeichen, Texte, Programme und Bilder unterliegen dem Urheberrecht (Copyright) des Grafikers und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. 3.4 Wiederholungsnutzen (z.B. Nachauflagen) oder Mehrfachnutzungen (z.B. für andere Werbeträger oder Produkte) sind honorarpflichtig, sie bedürfen der Einwilligung des Grafikers. 3.5 Über den Umfang der Nutzung steht dem Grafiker ein Auskunftsanspruch zu. 4. Honorar 4.1 Entwurf, Layout und Werkzeichnungen sowie die Einräumung des vereinbarten Nutzungsrechtes bilden eine einheitliche Leistung. Diese Leistung stellt der Grafiker in Rechnung, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird nach den Honorarempfehlungen des Bundes Deutscher Grafik-Designer. 4.2 Eine unentgeltliche Tätigkeit, insbesondere die kostenfreie Schaffung von Entwürfen, ist nicht berufsüblich. 4.3 Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluß auf das Honorar, sie begründen auch kein Miturheberrecht, es sei denn, daß dies ausdrücklich vereinbart worden ist. 4.4 Die Honorare sind bei Ablieferung der Arbeiten fällig, sie sind ohne Abzug zu zahlen. 4.5 Honorare sind Nettobeträge, die zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten sind. 5. Zusatzleistungen und Nebenkosten 5.1 Die Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen sowie andere Zusatzleistungen werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet. 5.2 Im Zusammenhang mit den Entwürfen oder mit Entwurfsausführungsarbeiten entstehende technische Nebenkosten (z.B. Modelle, Zwischenproduktionen, Kurier- und Transportkosten etc.) sind zu erstatten. 5.3 Der Grafiker ist nicht verpflichtet, weitere Dateien oder Layouts, die über den Auftrag hinausgingen, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten oder sonstigem (z.B. Originaldateien), ist dies gesondert zu vereinbaren und zu bezahlen. 6. Zahlungsbedingungen 6.1 Die Zahlung (Nettopreis zuzüglich Mehrwertsteuer) ist innerhalb von 5 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, 10 Tage nach Rechnungsdatum erstmals zu mahnen. Bei jeder Mahnung ist der Auftragnehmer zur Erhebung einer Mahnpauschale in Höhe von zehn Euro berechtigt. Bei Zahlungsverzug schuldet der Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 12,5%. 7. Eigentumsvorbehalt 7.1 An den Arbeiten des Grafikers werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, ein Eigentumsrecht wird nicht übertragen. 7.2 Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel (insbesondere Negative, Modelle, Originalillustrationen u.ä.), die der Auftragnehmer selbst oder durch Dritte anfertigt, um seine vertraglich geschuldeten Leistungen zu erbringen, bleiben Eigentum des Auftragnehmers. Eine Herausgabepflicht besteht nicht. Der Auftragnehmer ist zur Aufbewahrung nicht verpflichtet. Der Auftragnehmer bewahrt vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Druckunterlagen lediglich für die Dauer von 14 Tagen nach Erbringung seiner vertraglichen Leistungen auf. Eine Rücksendung von Druckunterlagen erfolgt auf Gefahr und Kosten des Auftraggebers und nur auf dessen ausdrücklichen Wunsch innerhalb der Aufbewahrungsfrist. Der Auftraggeber hat für die Sicherung seiner Daten, insbesondere des durch den Grafiker produzierten und ausgehändigten Materials, Sorge zu tragen. 7.3 Die Originale sind nach angemessener Frist unbeschädigt an den Grafiker zurückzugeben, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. 7.4 Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die gelieferten Arbeiten Eigentum des Grafikers. 8. Haftung 8.1 Eine Haftung für die wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit seiner Arbeiten wird vom Grafiker nicht übernommen, gleiches gilt für deren Schutzfähigkeit. 8.2 Der Auftraggeber/Verwerter übernimmt mit der Genehmigung der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text. 8.3 Ausgeschlossen sind alle weitergehende Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht an der geleisteten Leistung selbst enstanden sind. 9. Belegexemplare 9.1 Der Grafiker hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken oder Veröffentlichungen über das Produkt (z.B. Impressum, Pressebericht o.ä.) als Urheber genannt zu werden, ausgenommen es ist ausdrücklich anders vereinbart- Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Grafiker zum Schadensersatz in branchenüblicher Höhe (Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD, neueste Fassung). Sofern der Grafiker allerdings den Auftraggeber nach Abnahme des Entwurfs nicht explizit zur Namensnennung auffordert, verzichtet der Grafiker stillschweigend auf dieses Recht und entsprechende Schadensersatzansprüche. 9.2 Von vervielfältigten Werken sind dem Grafiker mindestens 10 ungefaltete Belegexemplare unentgeltlich zu überlassen, die er auch im Rahmen seiner Eigenwerbung verwenden darf. 10. Gestaltungsfreiheit 10.1 Für den Grafiker beteht im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit. 10.2 Die dem Grafiker überlassenen Vorlagen (z.B. Texte, Fotos etc.) werden unter der Voraussetzung verwendet, daß der Auftraggeber zur Verwendung berechtigt ist. 11. Wirksamkeit 11.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen hiervon unberührt. Anstelle unwirksamer Bestimmungen treten in erster Linie solche, die den unwirksamen Bestimmungen am ehesten entsprechen und in zweiter Linie die gesetzlichen Bestimmungen (Salvatorische Klausel). 11.2 Der Grafiker behält sich das Recht vor, diese Bedingungen zu ändern. Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Mit der Mitteilung der Änderung bzw. der Zustellung der neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden diese für den Auftraggeber sofort wirksam, sofern nicht innerhalb von 10 Tagen schriftlich Widerspruch erhoben wird. Widerspricht der Auftraggeber fristgemäß, so ist der Grafiker berechtigt, die Auftragserteilung oder den Vertrag zu kündigen. 12. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin. Die mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge unterliegen ausschließlich dem Deutschen Recht. Berlin, 01.01.2005 Nutzung der Internetseiten, Urheberrechte und Copyright Alle auf den Internetseiten von claudia-kipp.de enthaltenen Informationen, einschließlich Logos, Text, Zeichnungen, Fotos, Daten, etc. sind soweit nicht anders gekennzeichnet urheberrechtlich geschützt. Die Verwendung, Vervielfältigung, Vorführung, Verbreitung oder anderweitige Verwertung für kommerzielle Zwecke ist untersagt. Für die Inhalte auf uns verweisender bzw. verlinkter Internet Sites wird keine Verantwortung übernommen. Inhalte der von meiner Site aus verlinkten Dokumente ausserhalb der Domain "claudia-kipp.de" unterliegen der Verantwortlichkeit der jeweilligen Urheber. Impressum Allgemeine Geschäftsbedingungen Mit Zustandekommen einer Geschäftsbeziehung zwischen Auftraggeber und dem Auftragnehmer Claudia Kipp (im folgenden Grafiker genannt) gelten für beide Parteien nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen und werden mit Auftragserteilung durch den Auftraggeber anerkannt. 1. Vertragsabschluss 1.1 Angebote sind freibleibend, wenn nicht anders angegeben. Ein auszuführender Auftrag per Email oder Formular ist verbindlich. Aufträge werden mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung oder per Email zu den Bedingungen dieser AGB des Grafikers angenommen. 1.2 Sämtliche Angebote, insbesondere Preis- und Lieferzeitauskünfte, sind stets unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Absprachen, die telefonisch getroffen werden, erlangen erst durch schriftliche Bestätigung Gültigkeit. Absprachen, die der direkten Arbeitsgestaltung dienen, gelten auch bei E-Mail-Zusendung als schriftlich. 1.3 Mündliche Vereinbarungen werden nicht berücksichtigt. Nachträgliche Veränderungen des Auftragsformulars bedürfen der Schriftform sowie der ausdrücklichen Zustimmung durch den Grafiker. 1.4 Frist- und Terminvereinbarungen sind grundsätzlich schriftlich von beiden Parteien festzuhalten bzw. zu bestätigen. Der Grafiker verpflichtet sich, alle vertraglich vereinbarten Leistungen frist- und termingerecht zu erfüllen, soweit dies nicht durch unvorhersehbare Umstände unmöglich wird. Hierzu gehören höhere Gewalt, Störung der Kommunikationsnetze, Streiks, behördliche Anordnungen, Informationsverzögerungen seitens des Auftraggebers oder Ereignisse, die die Dienste und Leistungen des Grafikers erschweren oder unmöglich machen. Dem Grafiker ist in solchen Fällen eine erneute angemessene Erfüllungsfrist zu gewähren. Sollte die Aufrechterhaltung eine unzumutbare Härte darstellen, behält sich der Grafiker den Rücktritt vom Vertrag vor. Ein Schadensersatzanspruch des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer ist in diesen Fällen ausgeschlossen. 2. Auftragsablauf 2.1 Nach Erhalt des Auftrags per Email oder Brief nimmt der Grafiker die Arbeit an dem erteilten Designauftrag auf und erstellt innerhalb der vereinbarten Frist (ohne genaue Termin-Vereinbarung: innerhalb von maximal 14 Werktagen) einen entsprechenden Musterentwurf. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur Erbringung der Leistung erforderlichen Unterlagen spätestens 10 Tage nach Auftragserteilung dem Grafiker zukommen zu lassen. Kommt der Auftraggeber dieser Pflicht nicht nach, ist der Rechnungsbetrag in Höhe von mindestens 50% des Gesamtbetrages sofort fällig. Zahlungsforderungen darüber hinaus sind abhängig von dem bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Aufwand des Grafikers. 2.2 Jeder Entwurf wird dem Auftraggeber zur Prüfung und Abnahme übermittelt. Soweit möglich, wird grundsätzlich die Übermittlung per Email bevorzugt. 2.3 Der Auftraggeber hat das Recht, nach Erhalt des ersten Entwurfs, einmalig Änderungen/Nachbesserungen zu verlangen oder kann (bei absolutem Nichtgefallen des Erstentwurfs) ein kostenloses Zweitmuster fordern. Weitergehende Änderungswünsche sind mit Kosten verbunden (wenn nicht anders vereinbart zur Stundensatzbasis des Grafikers von 35 Euro). 2.4 Gestaltungsvorschläge dürfen vom Auftraggeber nur für den Zweck der Ansicht und Prüfung verwendet werden. Der Einsatz ist ausdrücklich untersagt. Gleiches gilt bei Änderung oder Bearbeitung der Arbeiten und Entwürfe und Gestaltungen, die bereits in den bisherigen Werbemitteln des Auftraggebers enthalten waren. Werden die Gestaltungsvorschläge dennoch vor der Bezahlung eingesetzt, steht dem Grafiker ein Schadensersatz in Höhe des doppelten Angebotpreises zu. 2.5. Die Abnahme hat innerhalb einer Frist von 5 Arbeitstagen zu erfolgen und darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Sofern eine Abnahme - nach schriftlicher Erinnerung durch den Grafiker - auch nach 10 Arbeitstagen nach Entwurfsübermittlung nicht durch den Auftraggeber erfolgt ist, gilt der Entwurf als angenommen, wird in Rechnung gestellt und ist zu bezahlen. Eine Nichtabnahme des Zweitentwurfs, in Verbindung mit einem Auftragsrücktritt, entbindet den Auftraggeber nicht von seinem verbindlich erteilten Auftrag, d.h. der Grafiker behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene/geleistete Arbeiten und das Recht auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung. 2.6 Die dem Auftraggeber übergebenen grafischen Arbeiten sind von ihm bei Erhalt sorgfältig zu prüfen. Der Auftraggeber muss dem Grafiker etwaige Mängel innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe schriftlich mitteilen (Reklamationsfrist). 2.7 Mängel oder Fehler der grafischen Arbeiten werden durch Nachbesserung, Wandlung oder Minderung kostenfrei abgestellt. Gelingt eine Nachbesserung nicht, kann der Auftraggeber unter Ausschluss aller weiteren Ansprüche die Herabsetzung des Honorars, die 50% des vereinbarten Honorars nicht übersteigen darf, in angemessener Höhe verlangen, wenn dem Grafiker eine zweite Möglichkeit zur Nachbesserung mit einer Frist von mindestens 4 Wochen gegeben wurde. 2.8 Jeglicher Anspruch auf Korrekturen entfällt, wenn der Auftraggeber die vom Grafiker angefertigten grafischen Arbeiten umgestaltet oder in irgendeiner Form verändert hat. Gleiches gilt für Mängel, die aufgrund von durch den Auftraggeber zur Verfügung gestelltem Material zustande kommen. 2.9 Bei Fremdleistungen, die vereinbarungsgemäß Gegenstand der Leistungen des Grafikers sind, gelten vorrangig die AGB des jeweils beauftragten Fremdleisters. Der Grafiker erbringt die vertragsgegenständlichen Leistungen selbst oder durch Dritte. Der Grafiker ist berechtigt, Aufträge zur Produktion von Werbemitteln unmittelbar im Namen des Auftraggebers zu erteilen, sofern dies von dem, dem Grafiker erteilten Auftrag gedeckt ist. Der Grafiker wird ausdrücklich vom Auftraggeber bevollmächtigt, insoweit in seinem Namen zu handeln. Die Auswahl, Beauftragung und ggf. Änderung von Fremdleistungen obliegt dem Grafiker. 3. Urheberschutz und Nutzungsrechte 3.1 Die Arbeiten (Entwürfe, Gestaltungen, Layouts, Reinzeichnungen etc.) sind als geistige Schöpfungen durch das Urheberrecht geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. 3.2 Ohne Zustimmung des Grafikers dürfen seine Arbeiten einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung auch von Teilen der Arbeit ist unzulässig. Ein Verstoss berechtigt den Grafiker, eine Vertragsstrafe in der Höhe der doppelt vereinbarten Vergütung zu verlangen. 3.3 Die Arbeiten des Grafikers dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck des Vertrages im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber/Verwerter mit der vollständigen Zahlung des Honorars. Alle aus der Leistung des Grafikers erstellten Elemente, Daten, Informationen, Firmenzeichen, Texte, Programme und Bilder unterliegen dem Urheberrecht (Copyright) des Grafikers und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. 3.4 Wiederholungsnutzen (z.B. Nachauflagen) oder Mehrfachnutzungen (z.B. für andere Werbeträger oder Produkte) sind honorarpflichtig, sie bedürfen der Einwilligung des Grafikers. 3.5 Über den Umfang der Nutzung steht dem Grafiker ein Auskunftsanspruch zu. 4. Honorar 4.1 Entwurf, Layout und Werkzeichnungen sowie die Einräumung des vereinbarten Nutzungsrechtes bilden eine einheitliche Leistung. Diese Leistung stellt der Grafiker in Rechnung, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird nach den Honorarempfehlungen des Bundes Deutscher Grafik-Designer. 4.2 Eine unentgeltliche Tätigkeit, insbesondere die kostenfreie Schaffung von Entwürfen, ist nicht berufsüblich. 4.3 Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluß auf das Honorar, sie begründen auch kein Miturheberrecht, es sei denn, daß dies ausdrücklich vereinbart worden ist. 4.4 Die Honorare sind bei Ablieferung der Arbeiten fällig, sie sind ohne Abzug zu zahlen. 4.5 Honorare sind Nettobeträge, die zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten sind. 5. Zusatzleistungen und Nebenkosten 5.1 Die Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen sowie andere Zusatzleistungen werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet. 5.2 Im Zusammenhang mit den Entwürfen oder mit Entwurfsausführungsarbeiten entstehende technische Nebenkosten (z.B. Modelle, Zwischenproduktionen, Kurier- und Transportkosten etc.) sind zu erstatten. 5.3 Der Grafiker ist nicht verpflichtet, weitere Dateien oder Layouts, die über den Auftrag hinausgingen, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten oder sonstigem (z.B. Originaldateien), ist dies gesondert zu vereinbaren und zu bezahlen. 6. Zahlungsbedingungen 6.1 Die Zahlung (Nettopreis zuzüglich Mehrwertsteuer) ist innerhalb von 5 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, 10 Tage nach Rechnungsdatum erstmals zu mahnen. Bei jeder Mahnung ist der Auftragnehmer zur Erhebung einer Mahnpauschale in Höhe von zehn Euro berechtigt. Bei Zahlungsverzug schuldet der Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 12,5%. 7. Eigentumsvorbehalt 7.1 An den Arbeiten des Grafikers werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, ein Eigentumsrecht wird nicht übertragen. 7.2 Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel (insbesondere Negative, Modelle, Originalillustrationen u.ä.), die der Auftragnehmer selbst oder durch Dritte anfertigt, um seine vertraglich geschuldeten Leistungen zu erbringen, bleiben Eigentum des Auftragnehmers. Eine Herausgabepflicht besteht nicht. Der Auftragnehmer ist zur Aufbewahrung nicht verpflichtet. Der Auftragnehmer bewahrt vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Druckunterlagen lediglich für die Dauer von 14 Tagen nach Erbringung seiner vertraglichen Leistungen auf. Eine Rücksendung von Druckunterlagen erfolgt auf Gefahr und Kosten des Auftraggebers und nur auf dessen ausdrücklichen Wunsch innerhalb der Aufbewahrungsfrist. Der Auftraggeber hat für die Sicherung seiner Daten, insbesondere des durch den Grafiker produzierten und ausgehändigten Materials, Sorge zu tragen. 7.3 Die Originale sind nach angemessener Frist unbeschädigt an den Grafiker zurückzugeben, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. 7.4 Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die gelieferten Arbeiten Eigentum des Grafikers. 8. Haftung 8.1 Eine Haftung für die wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit seiner Arbeiten wird vom Grafiker nicht übernommen, gleiches gilt für deren Schutzfähigkeit. 8.2 Der Auftraggeber/Verwerter übernimmt mit der Genehmigung der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text. 8.3 Ausgeschlossen sind alle weitergehende Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht an der geleisteten Leistung selbst enstanden sind. 9. Belegexemplare 9.1 Der Grafiker hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken oder Veröffentlichungen über das Produkt (z.B. Impressum, Pressebericht o.ä.) als Urheber genannt zu werden, ausgenommen es ist ausdrücklich anders vereinbart- Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Grafiker zum Schadensersatz in branchenüblicher Höhe (Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD, neueste Fassung). Sofern der Grafiker allerdings den Auftraggeber nach Abnahme des Entwurfs nicht explizit zur Namensnennung auffordert, verzichtet der Grafiker stillschweigend auf dieses Recht und entsprechende Schadensersatzansprüche. 9.2 Von vervielfältigten Werken sind dem Grafiker mindestens 10 ungefaltete Belegexemplare unentgeltlich zu überlassen, die er auch im Rahmen seiner Eigenwerbung verwenden darf. 10. Gestaltungsfreiheit 10.1 Für den Grafiker beteht im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit. 10.2 Die dem Grafiker überlassenen Vorlagen (z.B. Texte, Fotos etc.) werden unter der Voraussetzung verwendet, daß der Auftraggeber zur Verwendung berechtigt ist. 11. Wirksamkeit 11.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen hiervon unberührt. Anstelle unwirksamer Bestimmungen treten in erster Linie solche, die den unwirksamen Bestimmungen am ehesten entsprechen und in zweiter Linie die gesetzlichen Bestimmungen (Salvatorische Klausel). 11.2 Der Grafiker behält sich das Recht vor, diese Bedingungen zu ändern. Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Mit der Mitteilung der Änderung bzw. der Zustellung der neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden diese für den Auftraggeber sofort wirksam, sofern nicht innerhalb von 10 Tagen schriftlich Widerspruch erhoben wird. Widerspricht der Auftraggeber fristgemäß, so ist der Grafiker berechtigt, die Auftragserteilung oder den Vertrag zu kündigen. 12. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin. Die mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge unterliegen ausschließlich dem Deutschen Recht. Berlin, 20.02.2008 Nutzung der Internetseiten, Urheberrechte und Copyright Alle auf den Internetseiten von claudia-kipp.de enthaltenen Informationen, einschließlich Logos, Text, Zeichnungen, Fotos, Daten, etc. sind soweit nicht anders gekennzeichnet urheberrechtlich geschützt. Die Verwendung, Vervielfältigung, Vorführung, Verbreitung oder anderweitige Verwertung für kommerzielle Zwecke ist untersagt. Für die Inhalte auf uns verweisender bzw. verlinkter Internet Sites wird keine Verantwortung übernommen. Inhalte der von meiner Site aus verlinkten Dokumente ausserhalb der Domain "claudia-kipp.de" unterliegen der Verantwortlichkeit der jeweilligen Urheber. Impressum Impressum Allgemeine Geschäftsbedingungen Mit Zustandekommen einer Geschäftsbeziehung zwischen Auftraggeber und dem Auftragnehmer Claudia Kipp (im folgenden Grafiker genannt) gelten für beide Parteien nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen und werden mit Auftragserteilung durch den Auftraggeber anerkannt. 1. Vertragsabschluss 1.1 Angebote sind freibleibend, wenn nicht anders angegeben. Ein auszuführender Auftrag per Email oder Formular ist verbindlich. Aufträge werden mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung oder per Email zu den Bedingungen dieser AGB des Grafikers angenommen. 1.2 Sämtliche Angebote, insbesondere Preis- und Lieferzeitauskünfte, sind stets unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Absprachen, die telefonisch getroffen werden, erlangen erst durch schriftliche Bestätigung Gültigkeit. Absprachen, die der direkten Arbeitsgestaltung dienen, gelten auch bei E-Mail-Zusendung als schriftlich. 1.3 Mündliche Vereinbarungen werden nicht berücksichtigt. Nachträgliche Veränderungen des Auftragsformulars bedürfen der Schriftform sowie der ausdrücklichen Zustimmung durch den Grafiker. 1.4 Frist- und Terminvereinbarungen sind grundsätzlich schriftlich von beiden Parteien festzuhalten bzw. zu bestätigen. Der Grafiker verpflichtet sich, alle vertraglich vereinbarten Leistungen frist- und termingerecht zu erfüllen, soweit dies nicht durch unvorhersehbare Umstände unmöglich wird. Hierzu gehören höhere Gewalt, Störung der Kommunikationsnetze, Streiks, behördliche Anordnungen, Informationsverzögerungen seitens des Auftraggebers oder Ereignisse, die die Dienste und Leistungen des Grafikers erschweren oder unmöglich machen. Dem Grafiker ist in solchen Fällen eine erneute angemessene Erfüllungsfrist zu gewähren. Sollte die Aufrechterhaltung eine unzumutbare Härte darstellen, behält sich der Grafiker den Rücktritt vom Vertrag vor. Ein Schadensersatzanspruch des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer ist in diesen Fällen ausgeschlossen. 2. Auftragsablauf 2.1 Nach Erhalt des Auftrags per Email oder Brief nimmt der Grafiker die Arbeit an dem erteilten Designauftrag auf und erstellt innerhalb der vereinbarten Frist (ohne genaue Termin-Vereinbarung: innerhalb von maximal 14 Werktagen) einen entsprechenden Musterentwurf. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur Erbringung der Leistung erforderlichen Unterlagen spätestens 10 Tage nach Auftragserteilung dem Grafiker zukommen zu lassen. Kommt der Auftraggeber dieser Pflicht nicht nach, ist der Rechnungsbetrag in Höhe von mindestens 50% des Gesamtbetrages sofort fällig. Zahlungsforderungen darüber hinaus sind abhängig von dem bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Aufwand des Grafikers. 2.2 Jeder Entwurf wird dem Auftraggeber zur Prüfung und Abnahme übermittelt. Soweit möglich, wird grundsätzlich die Übermittlung per Email bevorzugt. 2.3 Der Auftraggeber hat das Recht, nach Erhalt des ersten Entwurfs, einmalig Änderungen/Nachbesserungen zu verlangen oder kann (bei absolutem Nichtgefallen des Erstentwurfs) ein kostenloses Zweitmuster fordern. Weitergehende Änderungswünsche sind mit Kosten verbunden (wenn nicht anders vereinbart zur Stundensatzbasis des Grafikers von 35 Euro). 2.4 Gestaltungsvorschläge dürfen vom Auftraggeber nur für den Zweck der Ansicht und Prüfung verwendet werden. Der Einsatz ist ausdrücklich untersagt. Gleiches gilt bei Änderung oder Bearbeitung der Arbeiten und Entwürfe und Gestaltungen, die bereits in den bisherigen Werbemitteln des Auftraggebers enthalten waren. Werden die Gestaltungsvorschläge dennoch vor der Bezahlung eingesetzt, steht dem Grafiker ein Schadensersatz in Höhe des doppelten Angebotpreises zu. 2.5. Die Abnahme hat innerhalb einer Frist von 5 Arbeitstagen zu erfolgen und darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Sofern eine Abnahme - nach schriftlicher Erinnerung durch den Grafiker - auch nach 10 Arbeitstagen nach Entwurfsübermittlung nicht durch den Auftraggeber erfolgt ist, gilt der Entwurf als angenommen, wird in Rechnung gestellt und ist zu bezahlen. Eine Nichtabnahme des Zweitentwurfs, in Verbindung mit einem Auftragsrücktritt, entbindet den Auftraggeber nicht von seinem verbindlich erteilten Auftrag, d.h. der Grafiker behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene/geleistete Arbeiten und das Recht auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung. 2.6 Die dem Auftraggeber übergebenen grafischen Arbeiten sind von ihm bei Erhalt sorgfältig zu prüfen. Der Auftraggeber muss dem Grafiker etwaige Mängel innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe schriftlich mitteilen (Reklamationsfrist). 2.7 Mängel oder Fehler der grafischen Arbeiten werden durch Nachbesserung, Wandlung oder Minderung kostenfrei abgestellt. Gelingt eine Nachbesserung nicht, kann der Auftraggeber unter Ausschluss aller weiteren Ansprüche die Herabsetzung des Honorars, die 50% des vereinbarten Honorars nicht übersteigen darf, in angemessener Höhe verlangen, wenn dem Grafiker eine zweite Möglichkeit zur Nachbesserung mit einer Frist von mindestens 4 Wochen gegeben wurde. 2.8 Jeglicher Anspruch auf Korrekturen entfällt, wenn der Auftraggeber die vom Grafiker angefertigten grafischen Arbeiten umgestaltet oder in irgendeiner Form verändert hat. Gleiches gilt für Mängel, die aufgrund von durch den Auftraggeber zur Verfügung gestelltem Material zustande kommen. 2.9 Bei Fremdleistungen, die vereinbarungsgemäß Gegenstand der Leistungen des Grafikers sind, gelten vorrangig die AGB des jeweils beauftragten Fremdleisters. Der Grafiker erbringt die vertragsgegenständlichen Leistungen selbst oder durch Dritte. Der Grafiker ist berechtigt, Aufträge zur Produktion von Werbemitteln unmittelbar im Namen des Auftraggebers zu erteilen, sofern dies von dem, dem Grafiker erteilten Auftrag gedeckt ist. Der Grafiker wird ausdrücklich vom Auftraggeber bevollmächtigt, insoweit in seinem Namen zu handeln. Die Auswahl, Beauftragung und ggf. Änderung von Fremdleistungen obliegt dem Grafiker. 3. Urheberschutz und Nutzungsrechte 3.1 Die Arbeiten (Entwürfe, Gestaltungen, Layouts, Reinzeichnungen etc.) sind als geistige Schöpfungen durch das Urheberrecht geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. 3.2 Ohne Zustimmung des Grafikers dürfen seine Arbeiten einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung auch von Teilen der Arbeit ist unzulässig. Ein Verstoss berechtigt den Grafiker, eine Vertragsstrafe in der Höhe der doppelt vereinbarten Vergütung zu verlangen. 3.3 Die Arbeiten des Grafikers dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck des Vertrages im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber/Verwerter mit der vollständigen Zahlung des Honorars. Alle aus der Leistung des Grafikers erstellten Elemente, Daten, Informationen, Firmenzeichen, Texte, Programme und Bilder unterliegen dem Urheberrecht (Copyright) des Grafikers und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. 3.4 Wiederholungsnutzen (z.B. Nachauflagen) oder Mehrfachnutzungen (z.B. für andere Werbeträger oder Produkte) sind honorarpflichtig, sie bedürfen der Einwilligung des Grafikers. 3.5 Über den Umfang der Nutzung steht dem Grafiker ein Auskunftsanspruch zu. 4. Honorar 4.1 Entwurf, Layout und Werkzeichnungen sowie die Einräumung des vereinbarten Nutzungsrechtes bilden eine einheitliche Leistung. Diese Leistung stellt der Grafiker in Rechnung, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird nach den Honorarempfehlungen des Bundes Deutscher Grafik-Designer. 4.2 Eine unentgeltliche Tätigkeit, insbesondere die kostenfreie Schaffung von Entwürfen, ist nicht berufsüblich. 4.3 Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluß auf das Honorar, sie begründen auch kein Miturheberrecht, es sei denn, daß dies ausdrücklich vereinbart worden ist. 4.4 Die Honorare sind bei Ablieferung der Arbeiten fällig, sie sind ohne Abzug zu zahlen. 4.5 Honorare sind Nettobeträge, die zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten sind. 5. Zusatzleistungen und Nebenkosten 5.1 Die Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen sowie andere Zusatzleistungen werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet. 5.2 Im Zusammenhang mit den Entwürfen oder mit Entwurfsausführungsarbeiten entstehende technische Nebenkosten (z.B. Modelle, Zwischenproduktionen, Kurier- und Transportkosten etc.) sind zu erstatten. 5.3 Der Grafiker ist nicht verpflichtet, weitere Dateien oder Layouts, die über den Auftrag hinausgingen, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten oder sonstigem (z.B. Originaldateien), ist dies gesondert zu vereinbaren und zu bezahlen. 6. Zahlungsbedingungen 6.1 Die Zahlung (Nettopreis zuzüglich Mehrwertsteuer) ist innerhalb von 5 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, 10 Tage nach Rechnungsdatum erstmals zu mahnen. Bei jeder Mahnung ist der Auftragnehmer zur Erhebung einer Mahnpauschale in Höhe von zehn Euro berechtigt. Bei Zahlungsverzug schuldet der Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 12,5%. 7. Eigentumsvorbehalt 7.1 An den Arbeiten des Grafikers werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, ein Eigentumsrecht wird nicht übertragen. 7.2 Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel (insbesondere Negative, Modelle, Originalillustrationen u.ä.), die der Auftragnehmer selbst oder durch Dritte anfertigt, um seine vertraglich geschuldeten Leistungen zu erbringen, bleiben Eigentum des Auftragnehmers. Eine Herausgabepflicht besteht nicht. Der Auftragnehmer ist zur Aufbewahrung nicht verpflichtet. Der Auftragnehmer bewahrt vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Druckunterlagen lediglich für die Dauer von 14 Tagen nach Erbringung seiner vertraglichen Leistungen auf. Eine Rücksendung von Druckunterlagen erfolgt auf Gefahr und Kosten des Auftraggebers und nur auf dessen ausdrücklichen Wunsch innerhalb der Aufbewahrungsfrist. Der Auftraggeber hat für die Sicherung seiner Daten, insbesondere des durch den Grafiker produzierten und ausgehändigten Materials, Sorge zu tragen. 7.3 Die Originale sind nach angemessener Frist unbeschädigt an den Grafiker zurückzugeben, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. 7.4 Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die gelieferten Arbeiten Eigentum des Grafikers. 8. Haftung 8.1 Eine Haftung für die wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit seiner Arbeiten wird vom Grafiker nicht übernommen, gleiches gilt für deren Schutzfähigkeit. 8.2 Der Auftraggeber/Verwerter übernimmt mit der Genehmigung der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text. 8.3 Ausgeschlossen sind alle weitergehende Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht an der geleisteten Leistung selbst enstanden sind. 9. Belegexemplare 9.1 Der Grafiker hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken oder Veröffentlichungen über das Produkt (z.B. Impressum, Pressebericht o.ä.) als Urheber genannt zu werden, ausgenommen es ist ausdrücklich anders vereinbart- Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Grafiker zum Schadensersatz in branchenüblicher Höhe (Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD, neueste Fassung). Sofern der Grafiker allerdings den Auftraggeber nach Abnahme des Entwurfs nicht explizit zur Namensnennung auffordert, verzichtet der Grafiker stillschweigend auf dieses Recht und entsprechende Schadensersatzansprüche. 9.2 Von vervielfältigten Werken sind dem Grafiker mindestens 10 ungefaltete Belegexemplare unentgeltlich zu überlassen, die er auch im Rahmen seiner Eigenwerbung verwenden darf. 10. Gestaltungsfreiheit 10.1 Für den Grafiker beteht im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit. 10.2 Die dem Grafiker überlassenen Vorlagen (z.B. Texte, Fotos etc.) werden unter der Voraussetzung verwendet, daß der Auftraggeber zur Verwendung berechtigt ist. 11. Wirksamkeit 11.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen hiervon unberührt. Anstelle unwirksamer Bestimmungen treten in erster Linie solche, die den unwirksamen Bestimmungen am ehesten entsprechen und in zweiter Linie die gesetzlichen Bestimmungen (Salvatorische Klausel). 11.2 Der Grafiker behält sich das Recht vor, diese Bedingungen zu ändern. Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Mit der Mitteilung der Änderung bzw. der Zustellung der neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden diese für den Auftraggeber sofort wirksam, sofern nicht innerhalb von 10 Tagen schriftlich Widerspruch erhoben wird. Widerspricht der Auftraggeber fristgemäß, so ist der Grafiker berechtigt, die Auftragserteilung oder den Vertrag zu kündigen. 12. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin. Die mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge unterliegen ausschließlich dem Deutschen Recht. Berlin, 11.09.2009 Nutzung der Internetseiten, Urheberrechte und Copyright Alle auf den Internetseiten von claudia-kipp.de enthaltenen Informationen, einschließlich Logos, Text, Zeichnungen, Fotos, Daten, etc. sind soweit nicht anders gekennzeichnet urheberrechtlich geschützt. Die Verwendung, Vervielfältigung, Vorführung, Verbreitung oder anderweitige Verwertung für kommerzielle Zwecke ist untersagt. Für die Inhalte auf uns verweisender bzw. verlinkter Internet Sites wird keine Verantwortung übernommen. Inhalte der von meiner Site aus verlinkten Dokumente ausserhalb der Domain "claudia-kipp.de" unterliegen der Verantwortlichkeit der jeweilligen Urheber. Impressum Claudia Kipp, Dipl. Designerin, Niendorfer Weg 3b, 23769 Burg/Fehmarn, fon 04371 | 89791012 und 030 | 450 21 600, mobil 0177 | 626 22 88, contact@claudia-kipp.de